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   OLG München, 19.11.2008 - 4 Ws 141/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39055
OLG München, 19.11.2008 - 4 Ws 141/08 (https://dejure.org/2008,39055)
OLG München, Entscheidung vom 19.11.2008 - 4 Ws 141/08 (https://dejure.org/2008,39055)
OLG München, Entscheidung vom 19. November 2008 - 4 Ws 141/08 (https://dejure.org/2008,39055)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Strafvollzug: Anforderungen an die Begründung bei Nichtgewährung zusätzlichen Besuchs von Familienangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG bei Ablehnung des Antrags eines Strafgefangenen auf zusätzlichen Besuch von Familienangehörigen mit der Begründung der Überschreitung der Kapazitäten der JVA bei nicht annähernder Ausschöpfung der Besuchskapazität

Papierfundstellen

  • StV 2009, 198
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

    Auszug aus OLG München, 19.11.2008 - 4 Ws 141/08
    Der Staat kann sich nicht darauf berufen, dass er seine Vollzugsanstalt nicht so ausstattet, wie es geboten ist (BVerfG ZfStrVo 1995, 306 ff. anlässlich von Untersuchungsgefangenen).
  • KG, 31.05.2021 - 5 Ws 64/21

    Strafvollzug in Berlin: Ausschluss von Langzeitbesuchen während der

    Jedoch ist nicht tragfähig begründet worden, weshalb eine Schnelltestung in der Anstalt unmittelbar vor dem Besuch nicht durchführbar oder nicht ausreichend ist, zumal es sich nur um eine flankierende Maßnahme handelt, soweit Besucher nur einzeln zugelassen werden und der Gefangene sich nach dem Besuch in Quarantäne begibt (vgl. zur Notwendigkeit fundierter Feststellungen bzgl. der Unvermeidbarkeit einer Beeinträchtigung auch unter der Berücksichtigung der erforderlichen Anstrengungen BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2008, a. a. O., Rn. 23; s. außerdem OLG München, Beschluss vom 19. November 2008 - 4 Ws 141/08 (R) -, juris Rn. 11).
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